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Ziele der Erprobungsstufe

Die Erprobungsstufe dient der Erprobung und Förderung der Schülerinnen und Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über deren Eignung zu bestätigen oder zu korrigieren. Die Wahl der richtigen Schulform am Ende der Erprobungsstufe bewahrt die Schülerinnen und Schüler vor Über- bzw. Unterforderung und eröffnet ihnen die Möglichkeit, in angemessener Form ihre Fähigkeiten zu verwirklichen und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus unterstützt die Treffsicherheit der Entscheidung. Diese ist Voraussetzung für Zufriedenheit und Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler.


Aufgabe der Erprobungsstufe ist und soll sein,

  1. die Schülerinnen und Schüler in die Schulgemeinschaft aufzunehmen,

  2. das Zugehörigkeitsgefühl bei ihnen zu stärken,

  3. sie behutsam auf einen gemeinsamen Wissenstand und zu einem gleichen Verhaltenskodex zu bringen,

  4. sie zu Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft anzuleiten, Sinn für den Wert des Lernens u. die Lust daran zu wecken, ihre Konzentrations-fähigkeit zu erhöhen,

  5. sie zu fördern und fordern, sodass ihre Fähigkeiten sichtbar werden,

  6. den Kontakt mit ihrem erzieherischen Umfeld aufzunehmen.


Realisierung

1. durch Schulführungen für Eltern und Schülerinnen und Schüler vor der Entscheidung für diese Schule, durch Treffen mit dem künftigen Klassenlehrer vor den Sommerferien, durch Aushändigung des Pfiffikus, einer Broschüre, in der alles Wissenswerte über unsere Schule steht, durch einen ökumenischen Gottesdienst und eine Feier im PZ am 1. Schultag, durch Betreuung in den ersten Wochen durch Paten, Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen,

2. durch gemeinsame Veranstaltungen:

  • Spielvormittag für alle Sextaner etwa sechs Wochen nach Schulbeginn,

  • Fußballturnier,

  • Lesewettbewerb,

  • Theaterfahrt im Advent,

  • zahlreiche AG-Angebote (u.a. in Musik, Sport, Schwimmen, Theater)

  • Schülerdisko

  • 3-tägige Wanderfahrt in die nähere Umgebung

3. durch Absprache der Klassenlehrer bes. der Klassen 5 über den Erziehungsrahmen, z.B. strikte Einhaltung der Hausordnung, von Disziplin im Unterricht, durch schriftliche Aushändigung der Hausordnung,

4. durch Variation des Stoffes und der Methoden (u.a. Freiarbeit), durch Konsequenz des Klassenkollegiums und Beschränkung auf möglichst wenige Fachlehrer,

5. durch Förderkurse für schwache Schülerinnen und Schüler in deutscher Grammatik und Rechtschreibung, Mathematik und Fremdsprachen, durch Förderkurse für spezielle Begabungen, z.B. in Musik, Kunst, Fremdsprache, Geschichte, durch Absprachen der Fachlehrer bes. der 6 über die Anforderungen, durch Stellen von aussagekräftigen Klassenarbeiten,

6. durch Einbindung der Eltern in die Erziehungsarbeit in einem Sextanersprechabend, in der sich alle Fachlehrer der Sexten vorstellen, etwa 6 Wochen nach Schuljahrsbeginn; durch Zusammenarbeit mit den Grundschullehrern u.a. in einem Treffen im November oder im Rahmen der Fachkonferenzen Deutsch und Mathematik.

Die hervorgehobenen Ziele sind noch nicht erreicht.