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Das bisherige Verfahren soll organisatorisch vereinfacht werden: die Schüler verwalten ihre Entschuldigungsformulare selbst; die Tutoren werden aus der Pflicht entlassen, die Entschuldigungsformulare zu sammeln und zu kontrollieren; die Schüler entschuldigen ihr Fehlen bei den Fachlehrern so schnell wie möglich;
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fehlt ein Schüler infolge von Krankheit, ist die Schule spätestens am 2. Krankheitstag zu benachrichtigen (Tel. Nr., Fax-Nr. und e-mail werden bekannt gegeben); die organisatorischen Voraussetzungen dafür werden im Sekretariat geschaffen;
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die Schüler werden zu Beginn der Jgst. 11 über das Entschuldigungsverfahren und die entsprechenden Vorschriften der APO-GOST und der Allgemeinen Schulordung schriftlich informiert; die Schüler bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme (genaue Modalitäten hierzu werden von mir in den nächsten Wochen entwickelt und nach Rücksprache mit der Schulleitung und den Jahrgangsstufenleitern/-innen den Schülern/-innen bekannt gegeben);
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auffällige Schüler aller drei Jahrgangsstufen sollen auf einer Liste im Lehrerzimmer erfasst werden, sodass die BT-Lehrer schneller reagieren können;
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Beurlaubungen werden wie bisher von den BT-Lehrern ausgestellt;
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bei Krankheit an einem Klausurtag meldet sich der Schüler vor der Klausur im Sekretariat krank, damit der Fachlehrer informiert werden kann;
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nur bei begründetem Zweifel verlangt die Schule ein ärztliches Attest;
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eine Bitte der BT-Lehrer: Fehlstunden, insbesondere die unentschuldigten, sollten gewissenhaft in das Kursheft eingetragen werden, damit fehlerhafte Zeugnisse vermieden werden;
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Beginn des neuen Verfahrens: ab Schuljahr 2002/03, 1. Hj.