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Aktion Tagwerk
 

[ Berichte > Berichte für das Jahr 2014 > Bericht vom 18.09.2014 ]

Aktion Tagwerk 2014

Logo der Aktion Tagwerk.Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern,

am 22.10.2014 findet zum achten Mal die Aktion Tagwerk an unserer Schule statt. An diesem Tag gehen die SchülerInnen der Klasse 9 für einen Tag arbeiten. Ihr Gehalt geht an die Aktion Tagwerk, die damit soziale Projekte für Kinder in Afrika unterstützt. 50 % des Erlöses gehen an das von unserer Schule seit vielen Jahren unterstützte Projekt von Abbè Georg in Burundi.

Wie läuft das ab?

Für die Klassen 9 ist die Teilnahme verpflichtend. Die Erdkunde-überweist das Gehalt direkt an die Aktion Tagwerk. Falls ein Schüler oder eine Schülerin auch nach intensiver Suche keine Arbeit findet, wird er bzw. sie stattdessen für die Schulgemeinschaft arbeiten, allerdings dann unentgeltlich. Alle notwendigen Informationen sowie die Arbeitsverträge erhalten die SchülerInnen in Kürze von den Erdkundelehrern.

Warum machen wir das?

  • Wir möchten den SchülerInnen bereits früh die Möglichkeit geben, sich nach einem möglichen Arbeitsplatz für das Praktikum in der Jgst. 10 umzuschauen.

  • Wir möchten das soziale Engagement der SchülerInnen fördern und ihnen Verantwortung übertragen.

  • Wir möchten frühzeitige Informationen zu sozialen Projekten und Organisationen geben. Unsere SchülerInnen engagieren sich vermehrt nach der Schule ehrenamtlich und suchen Arbeitsstellen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder als Praktikant bei Hilfsprojekten. Dabei ist Afrika immer noch der Kontinent, der überwiegend für solche persönlichen Auszeiten gewählt wird. Diese Zeit der Orientierung nach der Schule ist für viele SchülerInnen sehr wichtig. Wir sehen uns in der Verantwortung, unseren SchülerInnen frühzeitig die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren und zu engagieren.

Schülerinnen und Schüler jobben am Aktionstag

Im Rahmen der Kampagne "Dein Tag für Afrika" können SchülerInnen einen Tag in das Berufsleben schnuppern und für den guten Zweck jobben gehen.

Bei dieser Aktion ist unbedingt das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten:

  • Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht arbeiten gehen. Sie können aber Hilfsdienste im Freundes- oder Familienkreis leisten oder eine Klassenaktion wie einen Solidaritätsmarsch "Go for Africa", einen Flohmarkt oder Kuchenverkauf organisieren.

  • Kinder ab 13 Jahren dürfen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten beschäftigt werden, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Diese darf unter anderem nicht mehr als 2 Stunden täglich und in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als 3 Stunden täglich und nicht zwischen 18 und 8 Uhr erfolgen. Zulässige Beschäftigungen können z.B. das Austragen von Zeitungen, Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Botengänge, Betreuung von Kindern, Nachhilfeunterricht, Erntearbeiten, Handreichungen beim Sport, etc. sein.

  • Jugendliche, also Personen zwischen 15 und 18 Jahren, dürfen grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden täglich beschäftigt werden und nur in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr. Jugendliche über 16 Jahre dürfen ausnahmsweise, z.B. in der Landwirtschaft, Bäckereien oder Konditoreien, ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr beschäftigt werden.

Die Arbeitsvereinbarung und der Arbeitgeberflyer

Die Arbeitsvereinbarung enthält allgemeine Informationen für Arbeitgeber, zum Jugendarbeitsschutzgesetz und zur Versicherung. Sie regelt alle wichtigen Rahmenbedingungen für den Arbeitstag der SchülerInnen im Unternehmen oder Betrieb und ist somit Pflicht für die Teilnahme. Gleichzeitig dient der vollständig ausgefüllte Vertrag auch als Nachweis für die Versicherung im Schadensfall und als Buchhaltungsbeleg für den Arbeitgeber. Hilfreich bei der Jobsuche ist auch der Arbeitgeberflyer, der für die Unternehmen und Betriebe alle wichtigen Informationen enthält.

Die Umsetzung

Die SchülerInnen ziehen nun mit ihrer Arbeitsvereinbarung (und dem Arbeitgeberflyer) los und suchen sich in ihrer Umgebung ein Geschäft, einen Betrieb oder ein Unternehmen, in dem sie gerne einen Tag lang jobben möchten. Auch die zuständige Orts-, Stadt- oder Kreisverwaltung kann als Arbeitgeber gewonnen werden.

Wurde ein passender Job gefunden, vereinbaren die Schüler mit dem Arbeitgeber einen Stundenlohn oder festen Betrag, der ihnen als Lohn für ihr Tagwerk oder Schnupperpraktikum ausgezahlt wird. Diesen Betrag spenden die Schüler dann an Aktion Tagwerk zugunsten der unterstützten Projekte in Afrika.

Der Arbeitgeber behält die Arbeitsvereinbarung – mit Ausnahme des Exemplars für Aktion Tagwerk – für seine Unterlagen. Diese ist als Beleg für die Buchhaltung anerkannt.

Das Exemplar für Aktion Tagwerk geben die SchülerInnen vor dem Aktionstag wieder in der Schule ab. Damit sind sie am Aktionstag versichert und offiziell in der Schule vom Unterricht befreit. Nach dem Aktionstag werden diese Exemplare von der Schule gebündelt an Aktion Tagwerk geschickt.

SchülerInnen leisten Hilfsdienste im Freundes- und Familienkreis

Mit der Arbeitsvereinbarung ziehen die SchülerInnen nun los und suchen sich in ihrem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis oder in der Nachbarschaft einen Haushalt, in dem sie Hilfstätigkeiten verrichten können. Mögliche Hilfsdienste können sein: Beim Ausmisten des Kellers, der Garage oder des Dachbodens helfen, Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Unkrautjäten, Babysitten oder den Hund ausführen. Haben sich passende Aufgaben gefunden, vereinbaren die SchülerInnen mit den Familienangehörigen oder Bekannten einen Betrag, den sie für ihre Hilfe erhalten.

Oftmals sind auch die Orts-, Stadt- oder Kreisverwaltungen bereit, das soziale Engagement der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen: Auf den Arbeitsvereinbarungen tragen die SchülerInnen nun ein, in welchem Haushalt sie welche Hilfstätigkeiten am Aktionstag verrichten werden. Das Exemplar für Aktion Tagwerk geben sie vor dem Aktionstag wieder in der Schule ab. Damit sind die SchülerInnen am Aktionstag über die Schule versichert und gleichzeitig besteht über Aktion Tagwerk eine subsidiäre Haftpflichtversicherung.

Andrea Schwaiger & Guido Knippenberg